Innerhalb der Europäischen Union genügt nach einer Entscheidung der Europäischen Kommission der nationale Führerschein – auch die alte Version, die ausschließlich in deutscher Sprache gehalten ist. Da die Polizei im jeweiligen Urlaubsland die genaue Rechtslage möglicherweise nicht kennt und einen deutschen Führerschein nicht lesen kann, empfiehlt es sich, vor dem Urlaub einen alten nationalen Führerschein in den neuen mehrsprachigen EU-Führerschein umzutauschen. Die Bearbeitungszeit ist von der lokalen Behörde abhängig und kann mehrere Wochen betragen.
Auch für andere Länder ist der EU-Führerschein oft ausreichend. In einigen Ländern wie Albanien, Australien, Russland, Ukraine und Weißrussland ist ein Internationaler Führerschein jedoch zwingend erforderlich. In den USA wird der EU-Führerschein grundsätzlich akzeptiert, in einigen Bundesstaaten ist der Internationale Führerschein zusätzlich dennoch Pflicht. Es empfiehlt sich daher, einen Internationalen Führerschein für eine USA-Reise mitzunehmen.
Die Führerschein-Regelung für Ihr Urlaubsland können Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amts oder des ADAC nachlesen. Beachten Sie jedoch auch immer die Mietbedingungen des jeweiligen Mietwagenangebots. Für Fragen stehen wir Ihnen ebenfalls jederzeit gerne zur Verfügung.
Eine internationale Fahrerlaubnis wird zusätzlich benötigt, falls Sie Ihren Führerschein in einem Nicht-EU-Land erworben haben oder Ihr Führerschein nicht in lateinischer Schrift ausgestellt ist.
Ein Miettag dauert 24 Stunden. Sollte der Mietwagen nach Ablauf von vollen 24 Stunden abgegeben werden, muss auch der angebrochene Miettag bezahlt werden.
Beispiel: Holen Sie Ihr Mietfahrzeug um 10 Uhr an der Mietstation ab und bringen es am darauffolgenden Tag um 10 Uhr zurück, handelt es sich um einen Miettag. Falls Sie es hingegen mit einer Rückgabe erst um 12 Uhr gebucht haben, wird Ihnen ein weiterer Miettag in Rechnung gestellt.
Was genau passiert, wenn Sie die Mietdauer überschreiten, finden Sie in unserem Ratgeber Rückgabe.
Es gibt keine allgemein gültige Altersregelung für das Mieten eines Autos. Das Mindestalter ist abhängig vom Vermieter, der Destination und der Wagenklasse. In der Regel muss der Fahrer oder die Fahrerin seinen oder ihren Führerschein seit mindestens einem Jahr besitzen. Es gilt jedoch zu beachten: Bei höheren Fahrzeugkategorien muss der Fahrende seinen Führerschein entsprechend länger haben. Auf diese Weise kann auch ein Mindestalter von bis zu 25 Jahren Voraussetzung für die Anmietung eines Autos sein.
Einige Veranstalter erheben Zusatzgebühren für Fahrer und Fahrerinnen unter 25 bzw. 23 Jahren. Diese zusätzlichen Gebühren sind auf bestimmte Fahrzeugklassen beschränkt und von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.
Auch ein Höchstalter ist von manchen Veranstaltern vorgeschrieben und kann zu Gebühren für ein höheres Alter führen. Genauere Informationen entnehmen Sie den jeweiligen Mietbedingungen.